Inhalt
Genehmigungen nach der StVO
Folgende Genehmigungen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) können erteilt werden:
- Genehmigung von Absperr- und Absicherungsmaßnahmen einer Arbeitsstelle im Straßenraum
- Anordnung von verkehrsregelnden Maßnahmen an einer Arbeitsstelle im Straßenraum
- Ausnahmegenehmigung zum Befahren öffentlicher Strassen bei bestehenden Verkehrsbeschränkungen oder Verkehrsverboten (z.B. Gewichtsbeschränkungen und Durchfahrtsverboten)
- Erlaubnis zur Durchführung von Großraum- und/oder Schwertransporten
- Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Durchführung von Veranstaltungen (z.B. Schützenumzug, Laternenumzug, Straßenfeste etc.)
- Ausnahmegenehmigungen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot bzw. der Ferienreiseverorodnung
- Ausnahmegenehmigung für die Aufstellung von Containern und Wechselbehältern im öffentlichen Verkehrsraum
- sonst. (allgem.) verkehrsregelnde u. verkehrslenkende Maßnahmen nach § 45 StVO (Verkehrszeichen und -einrichtungen)
Bei der Hansestadt Buxtehude, der Samtgemeinde Harsefeld und der Hansestadt Stade handelt es sich um selbstständige Gemeinden. Gem. § 17 des Niedersächsischern Kommunalverfassungsgesetzes nehmen diese somit alle Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises, unter anderem die Aufgaben der unteren Verkehrsbehörde, wahr. Sofern Sie eine Genehmigung nach der StVO für diese Bereiche beantragen wollen, ist der Antrag direkt bei der Hansestadt Buxtehude, der Hansestadt Stade bzw. der Samtgemeinde Harsefeld einzureichen. Hier finden Sie jeweils eine Übersicht über die für Sie zuständige Behörde und den jeweiligen Ansprechpartnern mit den Kontaktdaten.