Als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer sind Sie verpflichtet,
Änderungen im Bestand der von Ihnen geführten Betreuungen der Stammbehörde
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Als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer sind Sie verpflichtet, Änderungen im Bestand der von Ihnen geführten Betreuungen der Stammbehörde mitzuteilen. Sie müssen alle sechs Monate ihren aktuellen Bestand sowie die Bestandsänderungen (Zu- und Abgänge) der Stammbehörde melden auch wenn sich keine Änderungen ergeben haben.
Wenn sich Änderungen bei Ihnen ergeben, die sich auf Ihre Registrierung auswirken können, müssen Sie dies unverzüglich der Stammbehörde mitteilen.
Änderungen im Betreuungsbestand können Sie der Stammbehörde schriftlich mitteilen.
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Es gibt keine Frist.
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