Änderungen im Bestand der beruflich geführten Betreuungen mitteilen

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Als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer sind Sie verpflichtet,

Änderungen im Bestand der von Ihnen geführten Betreuungen der Stammbehörde

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Allgemeine Informationen

Als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer sind Sie verpflichtet, Änderungen im Bestand der von Ihnen geführten Betreuungen der Stammbehörde mitzuteilen. Sie müssen alle sechs Monate ihren aktuellen Bestand sowie die Bestandsänderungen (Zu- und Abgänge) der Stammbehörde melden auch wenn sich keine Änderungen ergeben haben.

Wenn sich Änderungen bei Ihnen ergeben, die sich auf Ihre Registrierung auswirken können, müssen Sie dies unverzüglich der Stammbehörde mitteilen.

Verfahrensablauf

Änderungen im Betreuungsbestand können Sie der Stammbehörde schriftlich mitteilen.

  • Melden Sie jede Änderung im Betreuungsbestand an die Stammbehörde.
  • Geben Sie alle relevanten Informationen zu den Änderungen unter Nennung der jeweiligen Aktenzeichen und der zuständigen Gerichte an.
An wen muss ich mich wenden?

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen
  • Sie sind als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer registriert.
  • Mitteilung der Änderungen Ihres Betreuungsbestandes   alle Änderungen, die sich auf die Registrierung auswirken können
Welche Unterlagen werden benötigt?

nicht angegeben

Welche Gebühren fallen an?
  • :
Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist. 

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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