Kindertageseinrichtungen
Eltern können ihre Kinder ab sofort ganz einfach digital für den Besuch einer Kindertageseinrichtung anmelden.
Alle 17 Kindertageseinrichtungen der unterschiedlichen Träger aus den zehn Mitgliedsgemeinden sind gemeinsam auf einem Kita-Portal zu finden.
Das Onlinezugangsgesetz machte die Digitalisierung der Kindertagesstättenangelegenheiten erforderlich. Auch wenn sich die Einrichtungen auf einem gemeinsamen Online-Portal unter dem Dach der Samtgemeinde zusammengeschlossen haben, bleiben Sie in Ihrer Trägerschaft doch individuell.
Der große Vorteil liegt bei den Nutzern, also den Familien. Die Anmeldung in Kindertageseinrichtungen kann dank des digitalen Angebotes zu jeder Zeit und von überall erfolgen, ohne in einzelnen Kitas mit unterschiedlichen Anmeldemodalitäten vorstellig werden zu müssen.
Auf dem Kita-Portal kann aus allen Kindertageseinrichtungen ausgewählt werden, allerdings ist immer die Wohnsitzgemeinde für die Erfüllung eines Rechtsanspruches zuständig. Der Wunsch nach einer Kindertageseinrichtung einer anderen Gemeinde, die nicht Wohnsitzgemeinde ist, kann lediglich im Rahmen der dort vorhandenen Aufnahmekapazitäten erfüllt werden. Das Portal bietet hierfür die Möglichkeit bis zu drei Einrichtungen für die Anmeldung auszuwählen.
Tagespflege und Tageseinrichtungen für Kinder dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung. Jedes Kind hat mit Vollendung des ersten Lebensjahres und bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen individuellen Rechtsanspruch auf ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot in der Kindertagespflege oder einer Kindertagesstätte. Jedes Kind im Kindergartenalter hat einen individuellen Rechtsanspruch auf ein Betreuungsangebot in einer Kindertagesstätte im Umfang von vier Stunden an fünf Wochentagen. Die örtlichen Träger haben ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen vorzuhalten.
Der Besuch der Kindertagesstätte ist ab dem 3. Geburtstag eines Kindes bis zu seiner Einschulung beitragsfrei.
Der Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich und die ergänzenden Handlungsempfehlungen "Sprachbildung und Sprachförderung" und "Die Arbeit mit Kindern unter drei Jahren" konkretisieren den Bildungsauftrag für den Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder.
Informationen zum Thema "Kindertagesstätten" auf den Seiten des Niedersächsisches Kultusministeriums
Weitere Informationen zu den einzelnen Kindertageseinrichtungen in der Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten finden Sie unter den Mitgliedsgemeinden oder im oben genannten Kita-Portal.


