Berufskraftfahrerqualifizierungsnachweis FQN-Karte

Allgemeine Informationen

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in Kürze

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten (Führerscheinstellen).

Rechtsbehelf

Nicht angegeben

Anträge / Formulare

Nicht angegeben

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