Die Herstellung und die wesentliche Änderung von Anlagen nach § 36 WHG, auch von Aufschüttungen oder Abgrabungen in und an oberirdischen Gewässern bedürfen der Genehmigung der unteren Wasserbehörde des Landkreises Stade.
Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung oder Änderung einer Anlage in, an, über und unter oberirdischen Gewässern; Aufschüttungen und Abgrabungen beantragen
Allgemeine Informationen
Wenn Sie eine Anlage errichten oder wesentliche Änderungen an einer bestehenden Anlage in, oberhalb von, unterhalb von, über oder an oberirdischen Gewässern vornehmen möchten, ist dies bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Stade zu beantragen. Anlagen können sein: Stauanlagen, Brücke, Überfahrt, Durchlass, Gewässerkreuzung mit Ver-/Entsorgungsleitung, Baumaßnahme am Gewässer, Leitungstrasse parallel zum Gewässer, Uferbefestigungen und Grundstückseinfriedungen, Stege.
An wen muss ich mich wenden?
Den Antrag stellen Sie bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Stade in Papierform oder digital über das ServicePortal.
Falls Sie vorab Fragen haben, finden Sie entsprechend der Lage Ihres Bauvorhabens örtlichen Zuständigkeiten rechts unter „Anprechpartner/in“.
Zuständige Stelle
Untere Wasserbehörde
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die benötigten Unterlagen finden Sie in dem Formular, das am Ende dieser Seite zum Download zur Verfügung steht.
Welche Gebühren fallen an?
Die Genehmigung ist gebührenpflichtig. Es entstehen Gebühren nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Niedersachsen. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Höhe der Errichtungskosten.
Dokumente
| Skizze_Vorlage_Brückenanlage.pdf (294 kB) | |
| Skizze_Vorlage_Gewässerverrohrung.pdf (289 kB) |

