Wenn Sie als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer tätig sind, müssen Sie der zuständigen Stammbehörde die Teilnahme an berufsbezogenen Fortbildungen nachweisen.
Nachweis von absolvierten Fortbildungen als beruflicher Betreuer/Betreuerin übermitteln
Allgemeine Informationen
Als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer sind Sie verpflichtet, regelmäßig an berufsbezogenen Fortbildungen teilzunehmen. Sie müssen die Teilnahme an diesen Fortbildungen der zuständigen Stammbehörde nachweisen. Die Fortbildungen sind notwendig, um Ihre fachliche und persönliche Eignung zu gewährleisten.
Wenn Sie Ihrer Fortbildungspflicht nicht nachkommen, kann dies zur Folge haben, dass die Stammbehörde den Widerruf Ihrer Registrierung prüft.
Verfahrensablauf
Den Fortbildungsnachweis können Sie der zuständigen Stammbehörde schriftlich und formlos vorlegen.
- Reichen Sie den Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme unaufgefordert bei der zuständigen Stammbehörde ein.
- Die Stammbehörde prüft die Nachweise und stellt sicher, dass die Fortbildungspflicht erfüllt wurde.
- Bei Nichteinhaltung der Fortbildungspflicht können Maßnahmen durch die Stammbehörde ergriffen werden, wie etwa die Prüfung des Widerrufs Ihrer Registrierung.
An wen muss ich mich wenden?
nicht angegeben
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
- Sie sind als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer tätig.
- Sie nehmen regelmäßig an beruflichen Fortbildungen teil.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Fortbildungsnachweise
Welche Gebühren fallen an?
- :
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben

