Nationales Visum Erteilung

Allgemeine Informationen

Wenn Sie für einen längerfristigen Aufenthalt nach Deutschland einreisen wollen, müssen Sie ein nationales Visum beantragen.

Je nachdem, welche Staatsangehörigkeit Sie besitzen, benötigen Sie für Aufenthalte in Deutschland, die länger als 90 Tage dauern, ein nationales Visum. Das Vorgehen und die Voraussetzungen sind auch abhängig davon, zu welchem Zweck Sie sich in Deutschland aufhalten wollen (beispielsweise Erwerbstätigkeit, Familiennachzug, Studium und Ausbildung).

Für Staatsangehörige der EU-Staaten und einiger weiterer Staaten (beispielsweise Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, USA, Kanada, Australien) besteht keine Visumpflicht. Diese können in der Regel auch für einen längeren Aufenthalt ohne nationales Visum einreisen und ihren Aufenthaltstitel innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise bei der Ausländerbehörde beantragen. Eine vollständige Länderliste mit einer Angabe der jeweiligen Visumpflichten finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes. Bitte informieren Sie sich vorab über die genauen jeweiligen Vorgaben. 

In bestimmten Fällen müssen Sie Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Die Erteilung des nationalen Visums  richtet  sich  nach denselben Vorschriften, die auch  für die Erteilung des Aufenthaltstitels gelten, den Sie nach Ablauf des Visums im Inland  beantragen müssen (zum Beispiel Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU).

Verfahrensablauf

Ein Visum für einen längerfristigen Aufenthalt müssen Sie  bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung beantragen. 

  • Informieren Sie sich auf der Internetseite der für Sie zuständigen Auslandsvertretung über das Antragsverfahren und die vorzulegenden Unterlagen (Terminvereinbarung etc.)
  • In bestimmten Fällen setzt sich die Auslandsvertretung  nach Annahme Ihres Antrags mit der Ausländerbehörde oder im Fall der Arbeitsaufnahme mit der Bundesagentur für Arbeit in Deutschland in Verbindung, die für den Ort zuständig ist, in dem Sie wohnen oder arbeiten möchten. Die Auslandsvertretung kann in diesen Fällen das Visum nur erteilen, wenn die Ausländerbehörde bzw. die Bundesagentur für Arbeit zustimmt.
  • Das Visum wird in Form eines Etiketts in Ihren Pass eingeklebt.
  • Nur wenn Ihnen kein Visum erteilt werden kann, erhalten  Sie einen schriftlichen Bescheid. 
  • Wenn Sie sich bereits in Deutschland aufhalten: Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Ausländerbehörde. Sie ist für aufenthaltsrechtliche Fragen zuständig und entscheidet über Ihren Antrag.
An wen muss ich mich wenden?

Ansprechpartner für nationale Visa sind die Visastellen der deutschen Auslandsvertretungen.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen sind abhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit und dem Zweck Ihres Aufenthaltes. Sie sind im Einzelnen geregelt in den Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes und weiterer Rechtsverordnungen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Bitte stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig. Informationen zur Terminsituation und zur Terminbuchung finden Sie auf den Internetseiten der deutschen Auslandsvertretungen .

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

Seite drucken