Melden Sie als Unternehmen, Institution, Selbständiger oder Freiberufler die Änderung beitragsrelevanter Sachverhalte für den Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich. Dies kann zum Beispiel die Anzahl der Kraftfahrzeuge oder der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sein.
Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich Änderung beitragsrelevante Sachverhalte
Allgemeine Informationen
Als Unternehmen, Institution, Selbständiger oder Freiberufler zahlen Sie den Rundfunkbeitrag entsprechend der Anzahl der beitragspflichtigen Betriebsstätten, sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge, Hotel- und Gästezimmer oder vermieteten Ferienwohnungen.
Die Änderung der Anzahl der Kraftfahrzeuge, sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, Hotel- und Gästezimmer oder vermieteten Ferienwohnungen teilen Sie bitte über das Änderungsformular mit. Änderungsmitteilungen zu der Anzahl der Beschäftigten oder der gewählten Zählweise müssen einmal jährlich bis zum 31. März eines Jahres erfolgen.
Verfahrensablauf
Sie können beitragsrelevante Erhöhungen schriftlich per Post oder telefonisch dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mitteilen. Beitragsrelevante Minderungen müssen Sie schriftlich per Post mit Nachweisen melden.
Schriftlich per Post:
- Sie öffnen das PDF-Änderungsformular, füllen es aus, drucken es aus und unterschreiben es.
- Dann schicken Sie es per Post an den Beitragsservice.
- Bei beitragsrelevante Minderungen fügen Sie zusätzlich die entsprechenden Nachweise bei.
Telefonisch:
- Rufen Sie die Telefon-Hotline des Beitragsservice an und gehen Sie das Dokument gemeinsam mit einer Ansprechperson durch.
An wen muss ich mich wenden?
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Zuständige Stelle
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Voraussetzungen
- Änderungsformular
-
Nur bei einer Minderung:
- Nachweis über die Minderung von Kraftfahrzeugen, Hotel-/Gästezimmer und/oder Ferienwohnungen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
nicht angegeben
Welche Gebühren fallen an?
- :
Welche Fristen muss ich beachten?
- :1 Monat
Bearbeitungsdauer
- :2 Monate
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
keine Angabe
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
- Als Unternehmen, Institution, Selbstständiger oder Freiberufler wird der Rundfunkbeitrag entsprechend der Anzahl der beitragspflichtigen Betriebsstätten, sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge, Hotel- und Gästezimmer oder vermieteten Ferienwohnungen gezahlt.
- Unternehmen, Institutionen, Selbstständige oder Freiberufler können beitragsrelevante Änderungen mitteilen
- zuständig: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

