© Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten
Kommunen sind nach diesen Regelungen verpflichtet, interne und externe Meldestellen einzurichten und/ oder zu benennen. Für den Bereich der Samtgemeinde trifft diese Verpflichtung aufgrund der im Landesrecht getroffenen Ausnahmeregelungen ausschließlich auf die Samtgemeinde – und nicht auch auf die Mitgliedsgemeinden – zu.
Die Samtgemeinde hat für die interne Meldestelle das Niedersächsische Ministerium fr Inneres und Sport betraut. Hiermit gehen dann die entsprechenden Informationen zu Meldekanälen, Aufgaben, Organisationsform und gesamten Verfahren einher.
Den gesetzlichen Vorgaben zur Einrichtung einer externen Meldestelle folgend, hat der Bund eine solche beim Bundesamt für Justiz eingerichtet. Über die unten stehende Verlinkung ist die externe Meldestelle erreichbar.
Link: https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html

