Brut- und Setzzeit: Hunde müssen ab dem 1. April angeleint werden

Der Frühling hat auch im Landkreis Stade Einzug gehalten. Damit beginnt die Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit in der Natur. Deshalb müssen vom 1. April bis zum 15. Juli Hunde in der freien Landschaft und im Wald angeleint werden, so schreibt es das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) vor. Darauf weist das Amt Naturschutz des Landkreises Stade hin.

Pressemitteilung vom 02.04.2026
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